Wer darf eine fahrbare Hubarbeitsbühne bedienen?
Gleich mehrere Bestimmungen sind dafür zuständig, den Rahmen für den Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen zu definieren. Diese finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung und u.a. im Grundsatz 308-008 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sinngemäß ist dadurch festgelegt, dass eine fahrende Hubarbeitsbühne Personen bedienen dürfen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausbildung zum Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen bei BohnerTechnik
BohnerTechnik bietet zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Bediener von Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen eine Ein-Tages-Schulung an. Diese findet in Ihrem Unternehmen statt, damit die Schulung auf den entsprechenden Hubarbeitsbühnen / Hebebühnen erfolgt und auch modellspezifische Aspekte oder räumliche Besonderheiten in Ihrem Lager, auf Ihrem Umschlagplatz bzw. in der Intralogistik, oder Baustelle, berücksichtigt werden können.
Zur Seminargestaltung:
Alle Seminare können auch in unseren Räumlichkeiten gebucht werden.
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