Unterweisung der Versicherten (Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 Absatz 1)
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig danach, aber mindestens einmal jährlich zu erfolgen; sie muss schriftlich dokumentiert werden.
Gerne übernehmen wir diese Unterweisungen mit den unterschiedlichsten Themen rund um die Arbeitssicherheit für Sie. Dabei gehen wir im besonderen auf Gefahren ein, die von den Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter generell, oder im speziellen z. B. Maschinenbenutzung, einem Flurförderzeug oder Mitgängerflurförderzeug oder fahrbare Hebebühnen oder Krane usw. ausgehen und berücksichtigen speziell Ihre betrieblichen Gegebenheiten und Betriebsanweisungen.
Für diese Weiterbildungsmaßnahme ist ein Zeitaufwand von ca. 1,5 Stunden einzuplanen. Es werden die aktuellen Änderungen in den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften bekanntgegeben. Wiederauffrischung der Theoriegrundausbildung. Erfahrungsaustausch.
Die Teilnahme wird mit einem Eintrag im Unterweisungsnachweis und dem mitgeführten "Fahrausweis“, sofern dies möglich ist, von uns bescheinigt.
Für Staplerfahrer; für Führer von Geh – Mitgängerflurförderzeugen; Bediener mobiler Hubarbeitsbühnen; Kranführer; Erdbaumaschinenführer; Ladungssicherer etc. bieten wir in Ihrem Betrieb eine
Jährliche Unterweisung an:
bis 20 Teilnehmer 680,00 € / Pauschale
über 20 Teilnehmer auf Anfrage
Für die Weiterbildungsmaßnahme mit erweitertem Zeitaufwand von ca. 4 Stunden bieten wir in Ihrem Betrieb eine
Halb-Tages-Unterweisung an:
bis 20 Teilnehmer 980,00 € / Pauschale
über 20 Teilnehmer auf Anfrage
Bei geringen Teilnehmerzahlen sprechen Sie uns bitte an...
Zur Preisgestaltung:
Alle vorgenannten Preise verstehen sich inklusive Schulungsmaterial und personenbezogenen Fahrausweis bzw. Zertifikat zuzüglich An- und Abfahrt (0,50 €/km), Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Seminare können auch in unseren Räumlichkeiten gebucht werden, hier entstehen Zusatzkosten pro Seminartag von 300,00 € / Pauschale. Fahrkosten und Spesen entfallen.
Sollten Sie in dieser Kurzübersicht Ihren Themenschwerpunkt nicht gefunden haben, bitte Fragen Sie bei uns nach...