Die Erteilung der Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge für den innerbetrieblichen Einsatz ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68, Flurförderzeuge § 7 Absatz 1 in der Form geregelt, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von mindestens 18 Jahre alten geeigneten Personen geführt werden dürfen, die in der Führung ausgebildet sind. Sie müssen dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich und schriftlich mit der Führung beauftragt sein. Für Flurförderzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und auf öffentlichen Verkehrsräumen gefahren werden, muss der Fahrer zusätzlich zur Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge eine amtliche Fahrerlaubnis mindestens der Klasse „L“ besitzen.
An Staplerfahrer werden zahlreiche Anforderungen gestellt, die oft zu Unfällen führen. Die Gründe sind vielfältig: Zeitdruck, Fahren mit eingeschränkter Sicht, falsches Einschätzen von Gewichtskräften… Den Berufsgenossenschaften werden jährlich zwischen 13.000 und 16.000 Unfälle mit Flurförderzeugen gemeldet!
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Ausbildung die künftigen Fahrzeugführer fundiert und qualitativ hochwertig ausbildet. Wir legen hohe Maßstäbe an unsere Ausbildung. Das erkennt man schon daran, dass Peter Bohner u.a. bei der Berufsgenossenschaft seit Jahren in der Ausbildung der Ausbilder für Gabelstapler, Krane und mobile Hubarbeitsbühnen mitwirkt.
Eine gute Ausbildung erhöht die Sicherheit im Betrieb, aber auch die Umschlagsleistung und die Lebensdauer der Stapler / Lagereinrichtung!
Unsere Ausbildung ist nach lernpädagogischen Methoden aufgebaut und vermittelt umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen nach den neuesten Richtlinien der Berufsgenossenschaft entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 und schließt mit einem schriftlichen Test und einer praktischen Fahrprüfung ab.
Die Schulungsinhalte differieren bei der Erlangung der Fahrausweise z.B. für -Flurförderzeuge, oder –Gabelstapler, oder Schlepper etc.
Für Staplerfahrer mit Vorkenntnissen (Stufe 1) bieten wir in Ihrem Betrieb eine
betriebliche Ausbildung Geräte-/maschinenbezogener und auch verhaltensbezogener Teil als
Ein-Tages-Schulung (Stufe 3) an:
bis 12 Teilnehmer 1.200,00 € / Pauschale
Für Staplerfahrer ohne Vorkenntnisse bieten wir in Ihrem Betrieb eine
Zwei-Tages-Schulung (Stufe 1) an:
bis 12 Teilnehmer 1.980,00 € / Pauschale
Für Staplerfahreranfänger mit erweiterten Trainingsbedarf; oder Zusatzausbildung (Stufe 2) z.B. für Teleskoplader, Hochregalstapler etc.; bieten wir in Ihrem Betrieb eine
Drei - Fünf-Tages-Schulung an:
bis 12 Teilnehmer 780,00 € / Pauschale pro Tag, Aufrechnung zur jeweiligen vorangegangenen Zweitagespauschale
Bei geringen Teilnehmerzahlen sprechen Sie uns bitte an...
Zur Preisgestaltung:
Alle vorgenannten Preise verstehen sich inklusive Schulungsmaterial und personenbezogenen Fahrausweis bzw. Zertifikat zuzüglich An- und Abfahrt (0,50 €/km), Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Seminare können auch in unseren Räumlichkeiten gebucht werden, hier entstehen Zusatzkosten pro Seminartag von 300,00 € / Pauschale. Fahrkosten und Spesen entfallen.
Sollten Sie in dieser Kurzübersicht Ihren Themenschwerpunkt nicht gefunden haben, bitte Fragen Sie bei uns nach...